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Wahl einer/eines neuen Parteivorsitzenden LV Hessen im September 2008; Tarek al-Wazir stellt sich zur Wahl als Vorsitzender des Landesverbandes Hessen. Dazu einige Überlegungen:

1.09.2007

1. Ämterhäufung

Tarek ist Landtagsabgeordneter, Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Parteirat auf Bundesebene.

Die Grünen hatten früher eine strikte Trennung von Amt und Mandat, die aus guten Gründen aufgehoben wurde. Dennoch streben sie grds. die Vermeidung von Ämterhäufungen an.

Sollte Tarek Vorsitzender werden, wird er in der Fraktion und in der Parteiführung wesentlich die politischen Inhalte mitbestimmen. Da auch schon der zweite Vorstandsposten von einem Fraktionsmitglied ausgefüllt wird, hätten wir eine nahezu identische Führung in der Fraktion und der Partei. Die politischen Inhalte und Ziele der Grünen sollten doch aber zuerst in der Partei durch unsere demokratischen Organe (LMV) definiert werden. Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass auch solche Mitglieder an der Parteispitze stehen, die unabhängig von parlamentarischer Arbeit Erfordernisse unserer Zeit erkennen und daraus politische Forderungen entwickeln.

Unsere Vertreter in den Parlamenten haben die Aufgabe, diese Forderungen zu formulieren und für eine Umsetzung zu sorgen.

Die Politischen Ideen unseres Landesverbandes dürfen sich aber keinesfalls an den parlamentarischen Möglichkeiten orientieren.

Das Amt der/des Vorsitzenden ist eine anspruchsvolle und zeitaufwendige Aufgabe. Dieser neben dem Mandat , dem Fraktionsvorsitz und dem Parteirat gerecht zu werden, ist rein zeitlich kaum zu schaffen.

2.Außenwirkung

Das am häufigsten genannte Argument für Tareks Kandidatur ist die Wirkung auf die Öffentlichkeit. Der Parteivorsitz soll seine Position stärken. Tarek ist eine starke politische Figur im Landesverband und hat eine weitere parteiliche Stärkung gar nicht nötig.

Wenn auch die anderen Parteien dazu neigen, ihren Spitzenkandidaten durch Parteivorsitze den Anschein von Stärke zu geben, müssen wir sie nicht zum Vorbild nehmen. Unsere Zielgruppe, gerade jetzt, ist die Wählerschaft und unsere Wähler haben es immer geschätzt, dass wir den Mut hatten, in unserer Parteiorganisation anders zu sein. Vielleicht würde es Roland Koch beeindrucken, wenn Tarek Vorsitzender wäre, aber der wählt uns ohnehin nicht.

Natürlich wollen wir Tarek nicht bei der LMV durchfallen lassen, das wäre unfair und würde tatsächlich ein schlechtes Bild auf die hessischen Grünen werfen. Deshalb müssen wir uns jetzt mit diesen Überlegungen befassen.

Mit einer/einem zweiten Vorsitzenden, die/der nicht gleichzeitig Abgeordnete/r ist, könnten wir zeigen, dass wir es verstehen, Lasten und Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen und so konstruktives und effektives Arbeiten zu ermöglichen.


3. Finanzen

Laut unserer Satzung ist es möglich, dass die Vorsitzenden einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung an andere Mitglieder des Vorstandes oder erweiterten Vorstandes (de facto den Geschäftsführer) weitergeben und damit die Übertragung von Arbeit honorieren. Wenn aber die Mitglieder des Landesverbandes eine/n Vorsitzenden gewählt haben, erwarten sie von ihr/ihm die Ausfüllung dieses Amtes.

4. Ein Blick über den Tellerrand

Schauen wir uns die Satzungen der uns umgebenden Landesverbände an, müssen wir feststellen, dass sich diese ausnahmslos mit der Gefahr einer Ämterhäufung befasst und zur Vermeidung derselben entsprechende Beschränkungen festgelegt haben.

Ein kurzer tabellarischer Vergleich:

LV

Mitglieder Vorstand:p>

Mitgl. Erw. Vorstand:p>

davon:p>

Geschäfts-führer:p>

Mitglieder Vorstand gesamt:p>

Einschränkende Bedingung *:p>

Hessen

7

+ 3

1

10

keine

Niedersachsen

5

0

0

5

max. 1/3 der Mitglieder Abgeordnete aus LT,BT oder EP

Bayern

4

0

0

4

max. 2 Mitgl., höchstens ein Vorsitzender Abgeordnete aus LT,BT oder EP

Thüringen

7

0

0

7

max. 50% der Mitglieder Abgeordnete aus LT,BT oder EP

Rheinland-Pfalz

3

0

0

3

Kein Mitglied Abgeordnete aus LT,BT oder EP

Nordrhein-Westfalen

8

0

1

8

max. 1/3 der Mitglieder, höchstens ein Vorstitzender Abgeordnete aus LT,BT oder EP

1) LT = Landtag; BT = Bundestag; EP = Europaparlament

2) * Es gibt z.T. weitere einschränkende Bedingungen bezgl. Ämtern im BV, die hier nicht  genannt sind

3) Quelle: Im Internet veröffentlichte Satzungen der Landesverbände

Sollten wir uns im LV Hessen mehrheitlich auf einschränkende Bedingungen einigen, um zu starke Ämterhäufungen zu vermeiden, müssten wir eine Satzungsänderung  beantragen.

Und jetzt?

Wir bitten Euch darum, Euch im Vorfeld der Wahlen im September mit diesen Überlegungen zu befassen und sie in Euren Kreisverbänden zu besprechen. Für eine Rückmeldung wären wir dankbar.

Kreisverband Vogelsberg

eva.goldbach@t-online.de

 
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