Wahl einer/eines neuen
Parteivorsitzenden LV Hessen im September 2008; Tarek al-Wazir stellt sich zur
Wahl als Vorsitzender des Landesverbandes Hessen. Dazu einige
Überlegungen:
1.09.2007
1. Ämterhäufung
Tarek ist Landtagsabgeordneter,
Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Parteirat auf Bundesebene.
Die Grünen hatten früher
eine strikte Trennung von Amt und Mandat, die aus guten Gründen aufgehoben
wurde. Dennoch streben sie grds. die Vermeidung von Ämterhäufungen
an.
Sollte Tarek Vorsitzender werden, wird
er in der Fraktion und in der Parteiführung wesentlich die politischen
Inhalte mitbestimmen. Da auch schon der zweite Vorstandsposten von einem
Fraktionsmitglied ausgefüllt wird, hätten wir eine nahezu identische
Führung in der Fraktion und der Partei. Die politischen Inhalte und Ziele
der Grünen sollten doch aber zuerst in der Partei durch unsere
demokratischen Organe (LMV) definiert werden. Dazu ist es unbedingt
erforderlich, dass auch solche Mitglieder an der Parteispitze stehen, die
unabhängig von parlamentarischer Arbeit Erfordernisse unserer Zeit
erkennen und daraus politische Forderungen entwickeln.
Unsere Vertreter in den Parlamenten
haben die Aufgabe, diese Forderungen zu formulieren und für eine Umsetzung
zu sorgen.
Die Politischen Ideen unseres
Landesverbandes dürfen sich aber keinesfalls an den parlamentarischen
Möglichkeiten orientieren.
Das Amt der/des Vorsitzenden ist eine
anspruchsvolle und zeitaufwendige Aufgabe. Dieser neben dem Mandat , dem
Fraktionsvorsitz und dem Parteirat gerecht zu werden, ist rein zeitlich kaum zu
schaffen.
2.Außenwirkung
Das am häufigsten genannte
Argument für Tareks Kandidatur ist die Wirkung auf die
Öffentlichkeit. Der Parteivorsitz soll seine Position stärken. Tarek
ist eine starke politische Figur im Landesverband und hat eine weitere
parteiliche Stärkung gar nicht nötig.
Wenn auch die anderen Parteien dazu
neigen, ihren Spitzenkandidaten durch Parteivorsitze den Anschein von
Stärke zu geben, müssen wir sie nicht zum Vorbild nehmen. Unsere
Zielgruppe, gerade jetzt, ist die Wählerschaft und unsere Wähler
haben es immer geschätzt, dass wir den Mut hatten, in unserer
Parteiorganisation anders zu sein. Vielleicht würde es Roland Koch
beeindrucken, wenn Tarek Vorsitzender wäre, aber der wählt uns
ohnehin nicht.
Natürlich wollen wir Tarek nicht
bei der LMV durchfallen lassen, das wäre unfair und würde
tatsächlich ein schlechtes Bild auf die hessischen Grünen werfen.
Deshalb müssen wir uns jetzt mit diesen Überlegungen
befassen.
Mit einer/einem zweiten Vorsitzenden,
die/der nicht gleichzeitig Abgeordnete/r ist, könnten wir zeigen,
dass wir es verstehen, Lasten und Verantwortung auf mehrere Schultern zu
verteilen und so konstruktives und effektives Arbeiten zu ermöglichen.
3. Finanzen
Laut unserer Satzung ist es möglich, dass die
Vorsitzenden einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung an andere Mitglieder
des Vorstandes oder erweiterten Vorstandes (de facto den
Geschäftsführer) weitergeben und damit die Übertragung von
Arbeit honorieren. Wenn aber die Mitglieder des Landesverbandes eine/n
Vorsitzenden gewählt haben, erwarten sie von ihr/ihm die
Ausfüllung dieses Amtes.
4. Ein Blick über den Tellerrand
Schauen wir uns die Satzungen der uns umgebenden
Landesverbände an, müssen wir feststellen, dass sich diese
ausnahmslos mit der Gefahr einer Ämterhäufung befasst und zur
Vermeidung derselben entsprechende Beschränkungen festgelegt haben.
Ein kurzer tabellarischer Vergleich:
|
LV |
Mitglieder Vorstand:p>
|
Mitgl. Erw. Vorstand:p>
|
davon:p>
Geschäfts-führer:p> |
Mitglieder Vorstand
gesamt:p> |
Einschränkende Bedingung
*:p> |
|
Hessen
|
7 |
+ 3 |
1 |
10 |
keine |
|
Niedersachsen |
5 |
0 |
0 |
5 |
max. 1/3 der Mitglieder Abgeordnete aus LT,BT
oder EP |
|
Bayern |
4 |
0 |
0 |
4 |
max. 2 Mitgl., höchstens ein Vorsitzender
Abgeordnete aus LT,BT oder EP |
|
Thüringen |
7 |
0 |
0 |
7 |
max. 50% der Mitglieder Abgeordnete aus LT,BT
oder EP |
|
Rheinland-Pfalz |
3 |
0 |
0 |
3 |
Kein Mitglied Abgeordnete aus LT,BT oder EP
|
|
Nordrhein-Westfalen |
8 |
0 |
1 |
8 |
max. 1/3 der Mitglieder, höchstens ein
Vorstitzender Abgeordnete aus LT,BT oder EP |
1) LT = Landtag; BT =
Bundestag; EP = Europaparlament
2) * Es gibt z.T. weitere einschränkende Bedingungen bezgl.
Ämtern im BV, die hier nicht
genannt sind
3) Quelle: Im Internet
veröffentlichte Satzungen der Landesverbände
Sollten wir uns im LV Hessen mehrheitlich auf
einschränkende Bedingungen einigen, um zu starke Ämterhäufungen
zu vermeiden, müssten wir eine Satzungsänderung beantragen.
Und jetzt?
Wir bitten Euch darum, Euch im Vorfeld der Wahlen im
September mit diesen Überlegungen zu befassen und sie in Euren
Kreisverbänden zu besprechen. Für eine Rückmeldung wären
wir dankbar.
Kreisverband Vogelsberg
eva.goldbach@t-online.de |