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Studienguthaben - Sollten Studierende zur Kasse gebeten werden?

Für Aufregung unter den hessischen Studierenden sorgen derzeit die Pläne des hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst, Dr. Udo Corts. Dieser möchte die Studierenden mit einem Verwaltungskostenbeitrag zur Kasse bitten. Langzeitstudierende und Studierende, die ein Zweitstudium absolvieren, sollen nach seinen Plänen obendrein Studiengebühren in deutschlandweit einmaliger Höhe zahlen. Für zusätzlichen Ärger sorgt dabei die Tatsache, dass die Gelder nicht für die von Kürzungen betroffenen Hochschulen, sondern zur Sanierung des maroden Landeshaushalts verwendet werden sollen. Nur 10% der eingenommenen Gelder sollen den Hochschulen als Ausgleich für die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben zugute kommen.

Studienguthaben und Studiengebühren

Nach der Definition des Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) sind all diejenigen Langzeitstudierende, die über kein Studienguthaben verfügen. Dieses Studienguthaben setzt sich zusammen aus der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs und einer festen Anzahl von Zusatzsemestern. Bei einer Regelstudienzeit bis zu sieben Semester sind dies drei, ab einer Regelstudienzeit von acht Semestern vier Zusatzsemester. Ist das Guthaben aufgebraucht, wird es teuer: Im ersten gebührenpflichtige Semester müssen Studierende 500 €, im zweiten 700 € und ab dem dritten sogar 900 € berappen.
Wer bereits einen Hochschulabschluss hat und ein Zweitstudium aufnimmt, bezahlt von Beginn an Studiengebühren zwischen 500 € und 1.500 €. Einzige Ausnahmen sind hierbei Promotionsstudiengänge, die komplett kostenfrei bleiben und Konsekutivstudiengänge. Bei diesen bekommen Studierenden nach ihrem Bachelorabschluss ein neues Guthaben über die Regelstudienzeit des Masterstudiums plus ein Zusatzsemester.

Begründungen und andere Ungereimtheiten

Liest man die Begründung des Ministeriums durch, schüttelt man angesichts der dort beschriebenen Gründe zwangsläufig den Kopf. Der Hauptgrund wird dort mit einem geldwerten Vorteil von 1.000 € pro Semester angegeben, von dem Studierende aufgrund ihres Status profitieren würden. Als größten Posten dieser bislang nicht offengelegten Rechnung wird dabei die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) angegeben. Gerade aber für diese Möglichkeit bezahlen alle 150.000 hessischen Studierenden solidarisch ein Semesterticket in Höhe von 61,10 € pro Semester, unabhängig davon ob sie es nutzen oder nicht. Ermöglicht wird dies durch einen Sondertarifvertrag zwischen den hessischen Studierendenschaften und dem RMV.
Auch die anderen Posten dieser obskuren Rechnung, wie billigere Kinokarten, vergünstigte Schwimmbadpreise oder niedrigere Krankenkassenbeiträge beruhen auf den Überlegungen der jeweiligen privatwirtschaftlichen Unternehmen, wie man Studierende als Kunden gewinnen kann. Eine Entschädigung dieser angeblich durch "Bummelstudenten" geschädigten Unternehmen sucht man hingegen im Gesetz vergebens.
Pikant ist auch die Begründung, warum von dem vereinamte Geld nur eine Aufwandsentschädigung in den Hochschulen bleiben soll. So soll den Hochschulen kein Anreiz gegeben werden, aufgrund dieser neuen "Einnahmequelle" Langzeitstudierende zu produzieren.

Sozialer Kahlschlag findet auch in den Hochschulen statt

Betrachtet man die Finanzsituation der hessischen Studierenden an, stellt man fest, dass nur ein Sechstel aller Immatrikulierten Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Dabei erhalten die meisten dieser Geförderten nicht den Höchstsatz, sondern nur eine Teilförderung.
70% aller Studierenden in Hessen sind bereits heute Teilzeitstudierende, die durch Nebenjobs ihr Studium teilweise oder vollständig finanzieren müssen. Da aber derzeit die Durchführung eines Teilzeitstudiums mangels Regelung nicht möglich ist, sind diese Studierenden doppelt belastet. Diese Doppelbelastung führt bei vielen Studierenden zu einer Verlängerung der Studienzeit. Der Rest entstammt finanzstarken Familien und wird von diesen vollfinanziert.
Bei vollständiger Umsetzung dieses Gesetzes würde dies für viele Studierenden den Abbruch ihres Studiums oder das Abwandern in andere Bundesländer aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten zur Folge haben. Das Ministerium schätzt, dass 16.000 bis 25.000 Studierenden nach diesem Gesetz gebührenpflichtig werden und rechnet mit Einnahmen aus Langzeit- und Zweitstudiumsgebühren von 24 Millionen €. Darüber hinaus rechnet das HMWK mit 15,3 Millionen € aus der Einführung des Verwaltungskostenbeitrags.
Es ist aber angesichts der dadurch entstehenden Finanzprobleme bei den Studierenden mehr als fraglich, ob die von der Landesregierung berechneten Einnahmen auch in dieser Höhe in die Landeskasse fließen.

Alternative Modelle

Es gibt noch zwei weitere Modelle, die zur Finanzierung der Hochschulen herangezogen werden können. Erstens Bildungsgutscheine, die nicht für Semester sondern für Lehrveranstaltungen eingelöst werden und zweitens nachgelagerte Studiengebühren, die von den fertigen Akademikern nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums erhoben werden.
Beim Bildungsgutscheinmodell bekommen die Studierenden im Unterschied zur geplanten Regelung kein Guthaben über kostenlose Semester, sondern erhalten ein Kontingent an Gutscheinen, die sie für einzelne Lehrveranstaltungen einlösen können. Der große Vorteil dabei ist, dass die Studierenden ihr Studium flexibel gestalten und ihren zeitlichen Möglichkeiten anpassen können.
Nachgelagerte Studiengebühren hingegen werden von Akademikern nach dem erfolgreichem Abschluss ihres Studiums erhoben. Damit trägt man der geringen Finanzkraft von Studierenden während ihres Studiums Rechnung. Da Akademiker im allgemeinen zu den gut bis besser Verdienenden zählen, wäre es mit diesem Modell möglich, einen Großteil der Hochschulkosten mit den anfallenden Einnahmen abzudecken, ohne den Einzelnen übermäßig zu belasten.

Christoph Bock

     
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