 |
Studienguthaben - Sollten Studierende zur
Kasse gebeten werden?
Für Aufregung unter den hessischen Studierenden
sorgen derzeit die Pläne des hessischen Ministers für Wissenschaft
und Kunst, Dr. Udo Corts. Dieser möchte die Studierenden mit
einem Verwaltungskostenbeitrag zur Kasse bitten. Langzeitstudierende
und Studierende, die ein Zweitstudium absolvieren, sollen nach
seinen Plänen obendrein Studiengebühren in deutschlandweit einmaliger
Höhe zahlen. Für zusätzlichen Ärger sorgt dabei die Tatsache,
dass die Gelder nicht für die von Kürzungen betroffenen Hochschulen,
sondern zur Sanierung des maroden Landeshaushalts verwendet
werden sollen. Nur 10% der eingenommenen Gelder sollen den Hochschulen
als Ausgleich für die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben zugute
kommen.
Studienguthaben und Studiengebühren
Nach der Definition des Hessischen Ministerium
für Wissenschaft und Kunst (HMWK) sind all diejenigen Langzeitstudierende,
die über kein Studienguthaben verfügen. Dieses Studienguthaben
setzt sich zusammen aus der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs
und einer festen Anzahl von Zusatzsemestern. Bei einer Regelstudienzeit
bis zu sieben Semester sind dies drei, ab einer Regelstudienzeit
von acht Semestern vier Zusatzsemester. Ist das Guthaben aufgebraucht,
wird es teuer: Im ersten gebührenpflichtige Semester müssen
Studierende 500 €, im zweiten 700 € und ab dem dritten sogar
900 € berappen.
Wer bereits einen Hochschulabschluss hat und ein Zweitstudium
aufnimmt, bezahlt von Beginn an Studiengebühren zwischen 500
€ und 1.500 €. Einzige Ausnahmen sind hierbei Promotionsstudiengänge,
die komplett kostenfrei bleiben und Konsekutivstudiengänge.
Bei diesen bekommen Studierenden nach ihrem Bachelorabschluss
ein neues Guthaben über die Regelstudienzeit des Masterstudiums
plus ein Zusatzsemester.
Begründungen und andere Ungereimtheiten
Liest man die Begründung des Ministeriums durch,
schüttelt man angesichts der dort beschriebenen Gründe zwangsläufig
den Kopf. Der Hauptgrund wird dort mit einem geldwerten Vorteil
von 1.000 € pro Semester angegeben, von dem Studierende aufgrund
ihres Status profitieren würden. Als größten Posten dieser bislang
nicht offengelegten Rechnung wird dabei die kostenlose Nutzung
der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes
(RMV) angegeben. Gerade aber für diese Möglichkeit bezahlen
alle 150.000 hessischen Studierenden solidarisch ein Semesterticket
in Höhe von 61,10 € pro Semester, unabhängig davon ob sie es
nutzen oder nicht. Ermöglicht wird dies durch einen Sondertarifvertrag
zwischen den hessischen Studierendenschaften und dem RMV.
Auch die anderen Posten dieser obskuren Rechnung, wie billigere
Kinokarten, vergünstigte Schwimmbadpreise oder niedrigere Krankenkassenbeiträge
beruhen auf den Überlegungen der jeweiligen privatwirtschaftlichen
Unternehmen, wie man Studierende als Kunden gewinnen kann. Eine
Entschädigung dieser angeblich durch "Bummelstudenten"
geschädigten Unternehmen sucht man hingegen im Gesetz vergebens.
Pikant ist auch die Begründung, warum von dem vereinamte Geld
nur eine Aufwandsentschädigung in den Hochschulen bleiben soll.
So soll den Hochschulen kein Anreiz gegeben werden, aufgrund
dieser neuen "Einnahmequelle" Langzeitstudierende
zu produzieren.
Sozialer Kahlschlag findet auch in den Hochschulen
statt
Betrachtet man die Finanzsituation der hessischen
Studierenden an, stellt man fest, dass nur ein Sechstel aller
Immatrikulierten Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) erhalten. Dabei erhalten die meisten dieser Geförderten
nicht den Höchstsatz, sondern nur eine Teilförderung.
70% aller Studierenden in Hessen sind bereits heute Teilzeitstudierende,
die durch Nebenjobs ihr Studium teilweise oder vollständig finanzieren
müssen. Da aber derzeit die Durchführung eines Teilzeitstudiums
mangels Regelung nicht möglich ist, sind diese Studierenden
doppelt belastet. Diese Doppelbelastung führt bei vielen Studierenden
zu einer Verlängerung der Studienzeit. Der Rest entstammt finanzstarken
Familien und wird von diesen vollfinanziert.
Bei vollständiger Umsetzung dieses Gesetzes würde dies für viele
Studierenden den Abbruch ihres Studiums oder das Abwandern in
andere Bundesländer aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten
zur Folge haben. Das Ministerium schätzt, dass 16.000 bis 25.000
Studierenden nach diesem Gesetz gebührenpflichtig werden und
rechnet mit Einnahmen aus Langzeit- und Zweitstudiumsgebühren
von 24 Millionen €. Darüber hinaus rechnet das HMWK mit 15,3
Millionen € aus der Einführung des Verwaltungskostenbeitrags.
Es ist aber angesichts der dadurch entstehenden Finanzprobleme
bei den Studierenden mehr als fraglich, ob die von der Landesregierung
berechneten Einnahmen auch in dieser Höhe in die Landeskasse
fließen.
Alternative Modelle
Es gibt noch zwei weitere Modelle, die zur
Finanzierung der Hochschulen herangezogen werden können. Erstens
Bildungsgutscheine, die nicht für Semester sondern für Lehrveranstaltungen
eingelöst werden und zweitens nachgelagerte Studiengebühren,
die von den fertigen Akademikern nach dem erfolgreichen Abschluss
ihres Studiums erhoben werden.
Beim Bildungsgutscheinmodell bekommen die Studierenden im Unterschied
zur geplanten Regelung kein Guthaben über kostenlose Semester,
sondern erhalten ein Kontingent an Gutscheinen, die sie für
einzelne Lehrveranstaltungen einlösen können. Der große Vorteil
dabei ist, dass die Studierenden ihr Studium flexibel gestalten
und ihren zeitlichen Möglichkeiten anpassen können.
Nachgelagerte Studiengebühren hingegen werden von Akademikern
nach dem erfolgreichem Abschluss ihres Studiums erhoben. Damit
trägt man der geringen Finanzkraft von Studierenden während
ihres Studiums Rechnung. Da Akademiker im allgemeinen zu den
gut bis besser Verdienenden zählen, wäre es mit diesem Modell
möglich, einen Großteil der Hochschulkosten mit den anfallenden
Einnahmen abzudecken, ohne den Einzelnen übermäßig zu belasten.
Christoph Bock
|
 |