Landesmitgliederversammlung
Die Landesmitgliederversammlung ist das höchste, vorrangige
und voll entscheidungsbefugte Organ des Landesverband. Sie findet
mindestens zweimal jährlich statt. Jedes Mitglied von Bündnis
90/Die Grünen LV Hessen ist berechtigt daran teilzunehmen,
Anträge einzubringen und über solche abzustimmen. Hierin
liegt der entscheidende Unterschied zu Parteitagen anderer Parteien
oder den Landesdelegiertenkonferenzen anderer Landesverbände,
bei denen nur dafür von den Kreisverbänden delegierte
Mitglieder stimmberechtigt sind.
Die Landesmitgliederversammlung beschließt insbesondere
über das Landesprogramm, über Satzung und die Politik
des Landesverbandes, stellt bei Bundes- und Landtagswahlen die
KandidatInnen für die Landesliste auf, wählt den Landesvorstand,
die Kassenprüfer, die Landesschiedskommission, die Delegierten
zum Länderrat und die VertreterInnen für weitere Bundeskommissionen.
Parteirat
Der Parteirat ist das oberste beschlussfassende Organ der Landespartei
zwischen den Landesmitgliederversammlungen und tagt mitgliederöffentlich
mindestens viermal jährlich. Er berät den Landesvorstand,
beschließt über Anträge, die von der Landesmitgliederversammlung
an ihn überwiesen werden und koordiniert die Planungen der
Kreisverbände.
Dem Parteirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder je
ein von den Kreisvorständen aus den eigenen Reihen benanntes
und von einer Kreismitgliederversammlung gewähltes Mitglied
der Kreisvorstände, je ein weiteres von der Kreismitgliederversammlung
gewähltes Mitglied, das einer der regionalen Parlamentsfraktionen
angehören oder ein hauptamtliches Beigeordnetenamt innehaben
sollte, die Mitglieder des Landesvorstands und zwei gewählte
Parteimitglieder der Grünen Jugend Hessen an.
Weiterhin gehören dem Parteirat als beratende, nicht stimmberechtigte
Mitglieder die hauptamtliche Grünen DezernentInnen in Hessen,
die Mitglieder einer bestehenden hessischen Landtagsfraktion und/oder
Landesregierung und die hessischen Mitglieder des Bundesvorstands
und einer bestehenden Bundestagsfraktion. Alle Mitglieder haben
Antrags- und Rederecht.
Landesfinanzrat
Der Landesfinanzrat setzt sich aus der/dem LandesschatzmeisterIn und den gewählten KreiskassiererInnen oder einem sonstigen Kreisvorstandsmitglied je Kreisverband zusammen. Er ist zuständig für alle das Verhältnis zwischen Landesverband und Kreisverbänden berührende Finanzangelegenheiten. Der Landesfinanzrat kann auf Antrag des Landesvorstandes vorläufig den Haushalt des Landesverbandes in Kraft setzen.
Landesvorstand
Der Landesvorstand vertritt die Landespartei nach innen und außen. Er besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand ( Zwei SprecherInnen und einE LandesschatzmeisterIn ) und den BeisitzerInnen ( 4 Mitglieder ). Der Landesvorstand bereitet die politische Entscheidungsfindung des Landesverbandes vor, koordiniert die Arbeit der Parteiorgane und leitet die Landespartei organisatorisch. Er ist in seinen Beschlüssen an die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung und des Parteirates gebunden. Er erstattet der Landesmitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht.
Landesfrauenrat
Um die Stärkung von Fraueninteressen voranzutreiben, wurde
ein Landesfrauenrat eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, die
Vernetzung der Gliederungen zu organisieren und zu koordinieren,
politisch relevante Fragen zu diskutieren und die programmatischen
Inhalte weiter zu entwickeln. Über Beschlussvorlagen des
Frauenrates haben Landesvorstand, Parteirat oder die Landesmitgliederversammlung
verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Dem Frauenrat gehören eine Delegierte pro Kreisverband, die
weiblichen Mitglieder des Landesvorstandes, die frauenpolitische
Sprecherin der Landtagsfraktion, eine hessische Bundestagsabgeordnete
(soweit vertreten) und eine Vertreterin der Grünen Jugend
Hessen an.
Landesarbeitsgruppen
Die LAGen von Bündnis 90/Die Grünen sind fachorientierte
Diskussionsforen und beratende Gremien der Partei und leisten
fachspezifische Programmarbeit. Sie bereiten deren Umsetzung in
parlamentarische Aktivitäten und Initiativen vor. Sie wirken
an der außerparlamentarischen Arbeit des Bündnis 90/Die
Grünen in Form von Kampagnen, Kongressen etc. mit und bereiten
Anträge an den Parteirat und die Landesmitgliederversammlung
inhaltlich vor. Landesmitgliederversammlung, Parteirat, Landesvorstand
oder Landtagsfraktion können einer LAG Arbeitsaufträge
erteilen. Landesvorstand und Landtagsgruppe bestimmen eine Person
als verantwortlicheN KoordinatorIn, der/die eine Abstimmung der
politischen Arbeit zwischen LAG, Landesvorstand und Landtagsgruppe
zu gewährleisten hat.
JedeR InteressentIn wird auf Antrag in die LAG aufgenommen. Alle
LAG-Mitglieder sind stimmberechtigt. Jede LAG wählt eineN
SprecherIn. Jede LAG wählt eineN SchriftführerIn. SprecherIn,
SchriftführerIn und KoordinatorIn bilden die Geschäftsführung
der LAG. Die Geschäftsführung der LAG hat Weisung, Meinung
und Votum der LAG in die jeweiligen Organe der Partei einzubringen.

