...im grünen Diskussionsforum!
   
HOME
Themen
Presse
Grüne@Work
Wahlen
Termine
Links
Kontakt
Impressum
 
Wie funktionieren die Grünen?

Auf der Landesmitgliederversammlung treffen Parteibasis und die grüne Spitze zusammen. Doch was macht eine Landesmitgliederversammlung aus und was unterscheidet sie von den Parteitagen anderer Parteien? Was machen der Parteirat und der Landesfinanzrat? Welche Aufgaben hat der Vorstand und welchen Einfluss hat der Landesfrauenrat? Eine kleine Vorstellung grüner Gremien und Strukturen.

Landesmitgliederversammlung

Die Landesmitgliederversammlung ist das höchste, vorrangige und voll entscheidungsbefugte Organ des Landesverband. Sie findet mindestens zweimal jährlich statt. Jedes Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen LV Hessen ist berechtigt daran teilzunehmen, Anträge einzubringen und über solche abzustimmen. Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu Parteitagen anderer Parteien oder den Landesdelegiertenkonferenzen anderer Landesverbände, bei denen nur dafür von den Kreisverbänden delegierte Mitglieder stimmberechtigt sind.
Die Landesmitgliederversammlung beschließt insbesondere über das Landesprogramm, über Satzung und die Politik des Landesverbandes, stellt bei Bundes- und Landtagswahlen die KandidatInnen für die Landesliste auf, wählt den Landesvorstand, die Kassenprüfer, die Landesschiedskommission, die Delegierten zum Länderrat und die VertreterInnen für weitere Bundeskommissionen.

Parteirat

Der Parteirat ist das oberste beschlussfassende Organ der Landespartei zwischen den Landesmitgliederversammlungen und tagt mitgliederöffentlich mindestens viermal jährlich. Er berät den Landesvorstand, beschließt über Anträge, die von der Landesmitgliederversammlung an ihn überwiesen werden und koordiniert die Planungen der Kreisverbände.
Dem Parteirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder je ein von den Kreisvorständen aus den eigenen Reihen benanntes und von einer Kreismitgliederversammlung gewähltes Mitglied der Kreisvorstände, je ein weiteres von der Kreismitgliederversammlung gewähltes Mitglied, das einer der regionalen Parlamentsfraktionen angehören oder ein hauptamtliches Beigeordnetenamt innehaben sollte, die Mitglieder des Landesvorstands und zwei gewählte Parteimitglieder der Grünen Jugend Hessen an.
Weiterhin gehören dem Parteirat als beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder die hauptamtliche Grünen DezernentInnen in Hessen, die Mitglieder einer bestehenden hessischen Landtagsfraktion und/oder Landesregierung und die hessischen Mitglieder des Bundesvorstands und einer bestehenden Bundestagsfraktion. Alle Mitglieder haben Antrags- und Rederecht.

Landesfinanzrat

Der Landesfinanzrat setzt sich aus der/dem LandesschatzmeisterIn und den gewählten KreiskassiererInnen oder einem sonstigen Kreisvorstandsmitglied je Kreisverband zusammen. Er ist zuständig für alle das Verhältnis zwischen Landesverband und Kreisverbänden berührende Finanzangelegenheiten. Der Landesfinanzrat kann auf Antrag des Landesvorstandes vorläufig den Haushalt des Landesverbandes in Kraft setzen.

Landesvorstand

Der Landesvorstand vertritt die Landespartei nach innen und außen. Er besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand ( Zwei SprecherInnen und einE LandesschatzmeisterIn ) und den BeisitzerInnen ( 4 Mitglieder ). Der Landesvorstand bereitet die politische Entscheidungsfindung des Landesverbandes vor, koordiniert die Arbeit der Parteiorgane und leitet die Landespartei organisatorisch. Er ist in seinen Beschlüssen an die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung und des Parteirates gebunden. Er erstattet der Landesmitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht.

Landesfrauenrat

Um die Stärkung von Fraueninteressen voranzutreiben, wurde ein Landesfrauenrat eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, die Vernetzung der Gliederungen zu organisieren und zu koordinieren, politisch relevante Fragen zu diskutieren und die programmatischen Inhalte weiter zu entwickeln. Über Beschlussvorlagen des Frauenrates haben Landesvorstand, Parteirat oder die Landesmitgliederversammlung verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Dem Frauenrat gehören eine Delegierte pro Kreisverband, die weiblichen Mitglieder des Landesvorstandes, die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, eine hessische Bundestagsabgeordnete (soweit vertreten) und eine Vertreterin der Grünen Jugend Hessen an.

Landesarbeitsgruppen

Die LAGen von Bündnis 90/Die Grünen sind fachorientierte Diskussionsforen und beratende Gremien der Partei und leisten fachspezifische Programmarbeit. Sie bereiten deren Umsetzung in parlamentarische Aktivitäten und Initiativen vor. Sie wirken an der außerparlamentarischen Arbeit des Bündnis 90/Die Grünen in Form von Kampagnen, Kongressen etc. mit und bereiten Anträge an den Parteirat und die Landesmitgliederversammlung inhaltlich vor. Landesmitgliederversammlung, Parteirat, Landesvorstand oder Landtagsfraktion können einer LAG Arbeitsaufträge erteilen. Landesvorstand und Landtagsgruppe bestimmen eine Person als verantwortlicheN KoordinatorIn, der/die eine Abstimmung der politischen Arbeit zwischen LAG, Landesvorstand und Landtagsgruppe zu gewährleisten hat.
JedeR InteressentIn wird auf Antrag in die LAG aufgenommen. Alle LAG-Mitglieder sind stimmberechtigt. Jede LAG wählt eineN SprecherIn. Jede LAG wählt eineN SchriftführerIn. SprecherIn, SchriftführerIn und KoordinatorIn bilden die Geschäftsführung der LAG. Die Geschäftsführung der LAG hat Weisung, Meinung und Votum der LAG in die jeweiligen Organe der Partei einzubringen.

     
Spende an die Bundespartei
 
   HOME    NACH OBEN IMPRESSUM