Maßnahmen zur
nachhaltigen Rettung der Landwirtschaft im Vogelsberg
19.06.2009
Der Kreis prüft die Machbarkeit
und die Kosten für ein Massnahmenpaket zur langfristigen und nachhaltigen
Rettung der Landwirtschaft im Vogelsbergkreis. Dieses sollte u.a. folgende
Punkte berücksichtigen:
- Ausweitung der Schulmilchprogramme
im Kreis. Dabei ist zu prüfen inwieweit die Verteilung über
Beschäftigungsgesellschaften abgewickelt werden kann. Dabei ist der
zentrale Einkauf regionaler Produkte zu berücksichtigen und deren
Vermarktung im Rahmen gesunder Milchprodukte.
- Berücksichtigung von
regionalen Produkten bei Catering Verträgen an Schulen. o Gesundes und
vollwertiges Pausenfrühstück o Abwechslungsreicher und leckerer
Mittagstisch o Verpflegungsangebote für Ganztagsschulen o Aus frischen
Produkten selbst zubereitete Speisen - Bereitstellung von Infrastruktur zur
Direktvermarktung bei Rastplätzen, Autohöfen und geeigneten Stellen
an Bundesstraßen in der Region.
- Entwicklung einer regionalen Marke
und Qualitätssiegel auf Basis der Verordnungen (EWG) Nr. 510/2006 sowie
Nr. 509/2006. Mit beiden können regionaltypische Erzeugnisse vor in- und
ausländischen Nachahmern europaweit geschützt werden.
- Unterstützung von
landwirtschaftlichen Betrieben bei regenerativen Energieprojekten. -
Prüfung von regionalen Landschafts-, Tier und Naturschutzprojekten unter
Beteiligung der Landwirtschaft
Auch die EU-Verordnung zum Schutz von
geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen fördern die Bekanntheit
und den Absatz von regionalen Erzeugnissen. Waren vor einigen Jahren die
Anmeldungen hierzu in Deutschland noch dünn gesät, so gibt es seit
etwa einer halben Dekade viele Aktivitäten zum Erwerb solch eines
Markenschutzes.
Dabei muss bei dem Label
"geschützte Ursprungsbezeichnung" der Rohstoff zwingend aus der Region
stammen und bei der "geschützten geografischen Angabe" sollten zumindest
Festlegungen getroffen werden, dass größere Anteile der Rohstoffe
aus der Region kommen. Die Akteure haben es also selbst in der Hand, etwas
für die Stärkung der regionalen Erzeugung zu tun.
Förderlich für die regionale
Landwirtschaft sind weiterhin regionale Marken. Wir verstehen darunter, dass
Landwirte den Unternehmen von Ernährungshandwerk und -wirtschaft Rohstoffe
mit gesicherter Herkunft für hochwertige Produkte liefern. Die regionale
Herkunft ist dann ein wesentlicher Qualitätsfaktor des Produktes, ein
Kaufanreiz für den Verbraucher und ein hoffentlich akzeptiertes Argument
für einen etwas höheren Preis.
Bei der Anzahl solcher Marken ist ein
merkliches Nord-Süd-Gefälle festzustellen, Bayern und
Baden-Württemberg sind den Nord- und Ostdeutschen einiges voraus.
Regionalität pur bietet natürlich die Direktvermarktung durch den
Landwirt selbst. Hier erfolgt regionale Landwirtschaft im wahrsten Sinne des
Wortes und Wertschöpfung wird vor Ort erhalten. Aber: Auch wenn
Direktvermarktung noch ausgebaut werden kann und manche Betriebe vorrangig von
ihr Leben, "gesamt-landwirtschaftlich" gesehen ist sie ein kleines Segment.
Die gesetzliche Basis bilden die
Verordnungen (EWG) Nr. 510/2006 sowie Nr. 509/2006. Mit beiden können
regionaltypische Erzeugnisse vor in- und ausländischen Nachahmern
europaweit geschützt werden. Wer seine Produkte hat eintragen lassen, kann
dies mit den entsprechenden EU-Labels kenntlich machen. Doch die Potenziale
dieses Schutzes sind EU-weit und vor allem in Deutschland noch längst
nicht ausgeschöpft: Viele Produkte könnten vor dem Hintergrund einer
Eintragung in das EU-Register erfolgreicher als bisher vermarktet werden und so
vermehrt zur Wertschöpfung in ihre
Ein von PLENUM eingerichteter
Arbeitskreis aus Bäckern und Müllern im Landkreis Ravensburg hat sich
darauf geeinigt, eine klare Qualitätsstrategie zu verfolgen. Das bedeutet,
dass die betreffenden Erzeugnisse zumindest ein Qualitätsniveau
erfüllen müssen, das deutlich höher ist als die allgemein
einzuhaltenden Anforderungen. Hinsichtlich der Erzeugung, der
Produkteigenschaften und der Herkunft sollen klar definierte und kontrollierte
Kriterien gelten. Zusätzlich sollen gemeinsam mit den Erzeugern besondere
Naturschutzkriterien entwickelt werden.
Die pflanzenbaufachliche Beratung
leistete Karl Glaser vom Landwirtschaftsamt Ravensburg. 2006 stiegen die ersten
Landwirte in eine ackerbauliche Versuchsphase nach den Kriterien des
Qualitätszeichens Baden-Württemberg (QZ) ein. Hier ist u.a. der
Verzicht auf Wachstumsregulatoren und reduzierter Düngereinsatz
vorgeschrieben.
Die Ernte erfüllte voll und ganz
die Qualitätserwartungen des Müllers. Seit 2007 haben Landwirte und
Müller feste Liefervereinbarungen getroffen. Eine Vermarktungskampagne
startete im Herbst 2008 mit einem entsprechenden Herkunfts- und
Qualitätsversprechen. r Region beitragen. |