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Maßnahmen zur nachhaltigen Rettung der Landwirtschaft im Vogelsberg

19.06.2009

Der Kreis prüft die Machbarkeit und die Kosten für ein Massnahmenpaket zur langfristigen und nachhaltigen Rettung der Landwirtschaft im Vogelsbergkreis. Dieses sollte u.a. folgende Punkte berücksichtigen:

- Ausweitung der Schulmilchprogramme im Kreis. Dabei ist zu prüfen inwieweit die Verteilung über Beschäftigungsgesellschaften abgewickelt werden kann. Dabei ist der zentrale Einkauf regionaler Produkte zu berücksichtigen und deren Vermarktung im Rahmen gesunder Milchprodukte.

- Berücksichtigung von regionalen Produkten bei Catering Verträgen an Schulen. o Gesundes und vollwertiges Pausenfrühstück o Abwechslungsreicher und leckerer Mittagstisch o Verpflegungsangebote für Ganztagsschulen o Aus frischen Produkten selbst zubereitete Speisen - Bereitstellung von Infrastruktur zur Direktvermarktung bei Rastplätzen, Autohöfen und geeigneten Stellen an Bundesstraßen in der Region.

- Entwicklung einer regionalen Marke und Qualitätssiegel auf Basis der Verordnungen (EWG) Nr. 510/2006 sowie Nr. 509/2006. Mit beiden können regionaltypische Erzeugnisse vor in- und ausländischen Nachahmern europaweit geschützt werden.

- Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben bei regenerativen Energieprojekten. - Prüfung von regionalen Landschafts-, Tier und Naturschutzprojekten unter Beteiligung der Landwirtschaft

Auch die EU-Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen fördern die Bekanntheit und den Absatz von regionalen Erzeugnissen. Waren vor einigen Jahren die Anmeldungen hierzu in Deutschland noch dünn gesät, so gibt es seit etwa einer halben Dekade viele Aktivitäten zum Erwerb solch eines Markenschutzes.

Dabei muss bei dem Label "geschützte Ursprungsbezeichnung" der Rohstoff zwingend aus der Region stammen und bei der "geschützten geografischen Angabe" sollten zumindest Festlegungen getroffen werden, dass größere Anteile der Rohstoffe aus der Region kommen. Die Akteure haben es also selbst in der Hand, etwas für die Stärkung der regionalen Erzeugung zu tun.

Förderlich für die regionale Landwirtschaft sind weiterhin regionale Marken. Wir verstehen darunter, dass Landwirte den Unternehmen von Ernährungshandwerk und -wirtschaft Rohstoffe mit gesicherter Herkunft für hochwertige Produkte liefern. Die regionale Herkunft ist dann ein wesentlicher Qualitätsfaktor des Produktes, ein Kaufanreiz für den Verbraucher und ein hoffentlich akzeptiertes Argument für einen etwas höheren Preis.

Bei der Anzahl solcher Marken ist ein merkliches Nord-Süd-Gefälle festzustellen, Bayern und Baden-Württemberg sind den Nord- und Ostdeutschen einiges voraus. Regionalität pur bietet natürlich die Direktvermarktung durch den Landwirt selbst. Hier erfolgt regionale Landwirtschaft im wahrsten Sinne des Wortes und Wertschöpfung wird vor Ort erhalten. Aber: Auch wenn Direktvermarktung noch ausgebaut werden kann und manche Betriebe vorrangig von ihr Leben, "gesamt-landwirtschaftlich" gesehen ist sie ein kleines Segment.

Die gesetzliche Basis bilden die Verordnungen (EWG) Nr. 510/2006 sowie Nr. 509/2006. Mit beiden können regionaltypische Erzeugnisse vor in- und ausländischen Nachahmern europaweit geschützt werden. Wer seine Produkte hat eintragen lassen, kann dies mit den entsprechenden EU-Labels kenntlich machen. Doch die Potenziale dieses Schutzes sind EU-weit und vor allem in Deutschland noch längst nicht ausgeschöpft: Viele Produkte könnten vor dem Hintergrund einer Eintragung in das EU-Register erfolgreicher als bisher vermarktet werden und so vermehrt zur Wertschöpfung in ihre

Ein von PLENUM eingerichteter Arbeitskreis aus Bäckern und Müllern im Landkreis Ravensburg hat sich darauf geeinigt, eine klare Qualitätsstrategie zu verfolgen. Das bedeutet, dass die betreffenden Erzeugnisse zumindest ein Qualitätsniveau erfüllen müssen, das deutlich höher ist als die allgemein einzuhaltenden Anforderungen. Hinsichtlich der Erzeugung, der Produkteigenschaften und der Herkunft sollen klar definierte und kontrollierte Kriterien gelten. Zusätzlich sollen gemeinsam mit den Erzeugern besondere Naturschutzkriterien entwickelt werden.

Die pflanzenbaufachliche Beratung leistete Karl Glaser vom Landwirtschaftsamt Ravensburg. 2006 stiegen die ersten Landwirte in eine ackerbauliche Versuchsphase nach den Kriterien des Qualitätszeichens Baden-Württemberg (QZ) ein. Hier ist u.a. der Verzicht auf Wachstumsregulatoren und reduzierter Düngereinsatz vorgeschrieben.

Die Ernte erfüllte voll und ganz die Qualitätserwartungen des Müllers. Seit 2007 haben Landwirte und Müller feste Liefervereinbarungen getroffen. Eine Vermarktungskampagne startete im Herbst 2008 mit einem entsprechenden Herkunfts- und Qualitätsversprechen. r Region beitragen.

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