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Die Grünen kritisieren die
Rücknahme der Biotonne durch den ZAV
314.12.2007
Mit seiner Entscheidung, die Biotonne in Lauterbach,
Alsfeld und Schwalmtal wieder zurückzunehmen, zeigt der Vorstand des
Abfallzweckverbandes Vogelsberg auf ein neues seine völlige
Konzeptlosigkeit über den künftigen Weg in der Müllversorgung
des Kreises.
Dies hat für die BürgerInnen des
Vogelsbergkreises nach Auffassung der Fraktion Grüne/ALA im Zweckverband
Abfall schon heute dramatische Folgen. So wurden die Gebühren innerhalb
eines Jahres schon mehrmals um Beträge angepasst,bei denen sogar
Stromkonzerne sich schämen würden.
Als Beleg nennen
Grüne/ALA den offenbar strategielosen Einstieg in die Biotonne im April
2006 in Lauterbach und später dann in Alsfeld und Schwalmtal. Dieser
basierte auf der Grundüberlegung, dass jede Tonne Bioabfall, die im Kreis
verbleibt, nicht teuer in der Wetteraukreis transportiert werden muss.
Blamabler Hintergrund dafür: Vor Jahren schon hatten
Verantwortliche des ZAV einen Abnahmevertrag mit dem Wetteraukreis geschlossen,
der auf völlig unannehmbaren Bedingungen beruht und noch mindestens bis
2011 gelten wird. Der Einstieg in die Biotonne wurde aber wie so vieles im ZAV
ohne jegliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gestartet. Offenbar spielten dabei
auch freie Kompostierungskapazitäten der mit dem Zweckverband
kooperierenden Entsorgerfirma eine Rolle.
Erst im Juli 2007 wurde ein
Gutachten nachgeschoben, dass dann den ZAV Vorstand veranlasste den Ausstieg
aus der Biotonne zu betreiben. Schaut man jedoch genauer in dieses Gutachten
wird nach Auffassung von Grüne/ALA schnell deutlich wie oberflächlich
bei der Erstellung gearbeitet wurde. Dies haben Grüne/ALA auch der
Verbandsversammlung schon im September Punkt für Punkt erläutert.Im
Einzelnen weisen Grüne/ALA daraufhin, dass der ZAV hat bei seiner
Wirtschaftlichkeitsberechnung die energetische Verwertung des Biomülls
völlig außen vorgelassen hat.
Die Erzeugung von Biogas aus
den Abfällen und dessen Einspeisung beispielsweise ins Netz Oberhessengas,
sowie die Verwertung des dann übrig bleibenden Komposts würden
weitere Einnahmen erzeugen die nicht im Guthaben auftauchen. Bei den
Berechnungen nicht die Anlaufeffekte bei der Einführung
berücksichtigt werden (es dauert eine Zeit bis sich die Bürger auf
eine neue Technik einstellen).
Weiterhin wurde deutlich das ein
vorhersehbare Mengensteigerung durch die Entsorgung von Grünschnitt
besonders in den Vegetationsperioden sich besonders in den großen
Städten auswirkt, während sich in den Kommunen dieser Effekt wg.
vorhandener Kompostierungsmöglichkeiten nicht so stark auswirken wird.
Dies belegen auch die Zahlen von Schwalmtal. Insofern irrt auch der
Bürgermeister von Lauterbach, wenn er darauf hinweist, dass die kleineren
Kommunen von der Biotonne in Alsfeld und Lauterbach profitieren würden,
auch wenn sie selbst keine Biotonne bekommen.
Richtig ist dagegen, dass
die Bürger in ländlichen Kommunen die Entsorgung von Grünschnitt
über die Biotonnen praktisch doppelt bezahlen müssen. Über die
höheren Mengen aus Alsfeld und Lauterbach und natürlich noch
über die Fahrtkosten und Gebühren die sie zu entrichten haben wenn
sie ihren Grünschnitt privat entsorgen müssen und der
Gebührenausfälle aufgrund der reduzierten Anlieferung bei den
Grünschnittdeponien in Alsfeld, Lauterbach und Schwalmtal. Weiterhin
klammert das Gutachten die überaus wichtige Frage aus, welchen Anteil von
kompostierbaren Müll im Moment über die gelbe Tonne entsorgt wird und
somit zu erhöhten Abgaben an das DSD führt.
Diese würden
sich ebenfalls bei Einführung der Biotonne reduzieren. Auch die
Einsparungen bei den Einsammlungskosten in der Fläche sind im Gutachten
nicht ausgewiesen. Stattdessen wird einfach davon ausgegangen,das die
flächendeckende Biotonne ein weiteres Einsammelsystem erfordert. Weder die
Verwendung von Fahrzeugen die auch getrennte Chargen aufnehmen können,
noch die Einsparungen die sich bei der herkömmlichen Sammlung durch ein
Verminderung der Fahrten in die ZAV Kommunen ergeben würden sind im
Gutachten berücksichtigt. Grüne/ALA haben bereits im September eine
Überarbeitung des Gutachtens gefordert und werden dies auf der
nächsten Sitzung des Verbandes erneut anmahnen.
Es muss endlich
aufhören, das im ZAV zunächst planlos gehandelt wird um dann mit
oberflächlichen Guthaben Begründungen nachzuschieben, die dann auch
noch dazu herhalten sollen, die eigenen Fehler durch
Gebührenerhöhungen auszugleichen. Der richtige und wirklich
professionelle Schritt wäre zunächst die richtigen Fragen zu
formulieren, diese dann wenn nötig mit einem Gutachten klären zu
lassen und auf Grundlage dessen konsequent zu handeln. |
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