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Die Grünen kritisieren die Rücknahme der Biotonne durch den ZAV

314.12.2007

Mit seiner Entscheidung, die Biotonne in Lauterbach, Alsfeld und Schwalmtal wieder zurückzunehmen, zeigt der Vorstand des Abfallzweckverbandes Vogelsberg auf ein neues seine völlige Konzeptlosigkeit über den künftigen Weg in der Müllversorgung des Kreises.

Dies hat für die BürgerInnen des Vogelsbergkreises nach Auffassung der Fraktion Grüne/ALA im Zweckverband Abfall schon heute dramatische Folgen. So wurden die Gebühren innerhalb eines Jahres schon mehrmals um Beträge angepasst,bei denen sogar Stromkonzerne sich schämen würden.

Als Beleg nennen Grüne/ALA den offenbar strategielosen Einstieg in die Biotonne im April 2006 in Lauterbach und später dann in Alsfeld und Schwalmtal. Dieser basierte auf der Grundüberlegung, dass jede Tonne Bioabfall, die im Kreis verbleibt, nicht teuer in der Wetteraukreis transportiert werden muss.

Blamabler Hintergrund dafür: Vor Jahren schon hatten Verantwortliche des ZAV einen Abnahmevertrag mit dem Wetteraukreis geschlossen, der auf völlig unannehmbaren Bedingungen beruht und noch mindestens bis 2011 gelten wird. Der Einstieg in die Biotonne wurde aber wie so vieles im ZAV ohne jegliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gestartet. Offenbar spielten dabei auch freie Kompostierungskapazitäten der mit dem Zweckverband kooperierenden Entsorgerfirma eine Rolle.

Erst im Juli 2007 wurde ein Gutachten nachgeschoben, dass dann den ZAV Vorstand veranlasste den Ausstieg aus der Biotonne zu betreiben. Schaut man jedoch genauer in dieses Gutachten wird nach Auffassung von Grüne/ALA schnell deutlich wie oberflächlich bei der Erstellung gearbeitet wurde. Dies haben Grüne/ALA auch der Verbandsversammlung schon im September Punkt für Punkt erläutert.Im Einzelnen weisen Grüne/ALA daraufhin, dass der ZAV hat bei seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung die energetische Verwertung des Biomülls völlig außen vorgelassen hat.

Die Erzeugung von Biogas aus den Abfällen und dessen Einspeisung beispielsweise ins Netz Oberhessengas, sowie die Verwertung des dann übrig bleibenden Komposts würden weitere Einnahmen erzeugen die nicht im Guthaben auftauchen. Bei den Berechnungen nicht die Anlaufeffekte bei der Einführung berücksichtigt werden (es dauert eine Zeit bis sich die Bürger auf eine neue Technik einstellen).

Weiterhin wurde deutlich das ein vorhersehbare Mengensteigerung durch die Entsorgung von Grünschnitt besonders in den Vegetationsperioden sich besonders in den großen Städten auswirkt, während sich in den Kommunen dieser Effekt wg. vorhandener Kompostierungsmöglichkeiten nicht so stark auswirken wird. Dies belegen auch die Zahlen von Schwalmtal. Insofern irrt auch der Bürgermeister von Lauterbach, wenn er darauf hinweist, dass die kleineren Kommunen von der Biotonne in Alsfeld und Lauterbach profitieren würden, auch wenn sie selbst keine Biotonne bekommen.

Richtig ist dagegen, dass die Bürger in ländlichen Kommunen die Entsorgung von Grünschnitt über die Biotonnen praktisch doppelt bezahlen müssen. Über die höheren Mengen aus Alsfeld und Lauterbach und natürlich noch über die Fahrtkosten und Gebühren die sie zu entrichten haben wenn sie ihren Grünschnitt privat entsorgen müssen und der Gebührenausfälle aufgrund der reduzierten Anlieferung bei den Grünschnittdeponien in Alsfeld, Lauterbach und Schwalmtal. Weiterhin klammert das Gutachten die überaus wichtige Frage aus, welchen Anteil von kompostierbaren Müll im Moment über die gelbe Tonne entsorgt wird und somit zu erhöhten Abgaben an das DSD führt.

Diese würden sich ebenfalls bei Einführung der Biotonne reduzieren. Auch die Einsparungen bei den Einsammlungskosten in der Fläche sind im Gutachten nicht ausgewiesen. Stattdessen wird einfach davon ausgegangen,das die flächendeckende Biotonne ein weiteres Einsammelsystem erfordert. Weder die Verwendung von Fahrzeugen die auch getrennte Chargen aufnehmen können, noch die Einsparungen die sich bei der herkömmlichen Sammlung durch ein Verminderung der Fahrten in die ZAV Kommunen ergeben würden sind im Gutachten berücksichtigt. Grüne/ALA haben bereits im September eine Überarbeitung des Gutachtens gefordert und werden dies auf der nächsten Sitzung des Verbandes erneut anmahnen.

Es muss endlich aufhören, das im ZAV zunächst planlos gehandelt wird um dann mit oberflächlichen Guthaben Begründungen nachzuschieben, die dann auch noch dazu herhalten sollen, die eigenen Fehler durch Gebührenerhöhungen auszugleichen. Der richtige und wirklich professionelle Schritt wäre zunächst die richtigen Fragen zu formulieren, diese dann wenn nötig mit einem Gutachten klären zu lassen und auf Grundlage dessen konsequent zu handeln.
 
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