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Grüne sehen mit Sorge hohe Abschreibungen bei der Sparkasse Oberhessen: Kreisvorstand berät Änderungen im Sparkassengesetz

1.10.2008

Der Kreisvorstand der Grünen hat sich auf seiner letzten Sitzung intensiv mit den Fragen befasst, die sich aus der internationalen Währungskrise für die Sparkasse Oberhessen ergeben, sowie mit den geplanten Änderungen im Sparkassengesetz.

Wie sich aus dem Lagebericht der Sparkasse Oberhessen ergibt, wurde das Betriebsergebnis in 2007 durch erhöhte Abschreibungen auf die Wertpapiereinlagen negativ beeinflusst, weil durch die Unsicherheit an den Finanzmärkten erhebliche Kursabschläge verkraftet werden mussten. Diese liegen nach Auffassung der Grünen mit 11,6 Prozent jedoch deutlich über den Wert-Verlusten von öffentlichen Anleihen und lassen sich nur durch Beteiligungen an Anleihen mit schlechterem Rating erklären.

Wenn sich dies bei der Beratung im Kreistag des Vogelsbergkreises bestätigen sollte, könnte sich nach Meinung der Grünen in 2008 das ohnehin magere Ergebnis von 3,3 Prozent der Eigenkapitalrendite der Sparkasse durch weiteren Abschreibungsbedarf bei den Wertpapieren nochmals verschlechtern. Positiv bewerten die Grünen hingegen die geplanten neuen Regelungen im Sparkassen-Gesetz, bewahren sie die Sparkassen doch im öffentlichem Eigentum und verhindern den Einstieg privater Investoren in die Sparkassen.

Damit werden die Sparkassen als wichtige Säule neben den Privatbanken insbesondere für Privatkunden und kleine und mittlere Unternehmen dauerhaft gesichert. Weiterhin werden neue Formen der Zusammenarbeit von Sparkassen auf freiwilliger Basis geschaffen und somit ein entscheidender Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der im öffentlich Eigentum befindlichen Sparkassen gegenüber ihren Konkurrenten geleistet.

Dabei kann jedes Institut seine Identität und seinen Marktauftritt behalten. Hinzu kommt die Einrichtung eines "Girokontos auf Guthabenbasis für alle" sowie die Ausweitung der Beratung von Unternehmensgründern. Die Sparkassen werden nun demokratischer und transparenter. Die Sparkassenverwaltungsräte werden zukünftig vollständig (bisher nur teilweise) in den Parlamenten der Träger gewählt. Ihre Rechte und Qualifikationsmöglichkeiten werden erweitert. Statt Stammkapital können künftig öffentlich-rechtlichen Trägeranteile gebildet werden. Im Sparkassengesetz wird verankert, dass diese Trägeranteile ausschließlich zum Zwecke der vollständigen oder teilweisen Übertragung von Sparkassen auf öffentlich-rechtliche Träger gebildet werden dürfen.

Das sind kommunale Träger, Sparkassen mit Sitz in Hessen und die Helaba. Neu hinzu kommen als mögliche Sparkassenträger kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts oder auch eine Sparkassen-Holding. Die Übertragung öffentlichrechtlicher Trägeranteile an private Banken ist ausgeschlossen. Der teilweise Barausgleich bei Übertragung von Sparkassenanteilen von einem Träger zu einem anderen entfällt. Anteile können somit weder vollständig noch teilweise "verkauft" werden. Im Gegenzug für die Übertragung von Anteilen erhält der Träger stille Einlagen oder Beteiligungsrechte. Damit bleibt die Kommune an der Sparkasse beteiligt. Die kommunale Verankerung der Sparkassen bleibt gewahrt. Bisher hatten die Sparkassen die Möglichkeit über Fusionen und Zweckverbände zusammenzuarbeiten.

Diese Möglichkeiten bleiben erhalten. Damit sich die Sparkassen auf die veränderten Wettbewerbsbedingungen einstellen können, werden zusätzlich drei neue Formen des Zusammenschlusses zur Verfügung gestellt:
- die Einbringung einer Sparkasse in eine andere gegen eine stille Einlage
- die Übertragung der Sparkasse mit gemeinsamer Geschäftsfortführung
- das Einbringen mehrerer Sparkassen in eine Holding

Alle drei Modelle ermöglichen den Zusammenschluss von Sparkassen zu zukunftsfähigen größeren Einheiten. Gleichzeitig bleiben die Sparkassen regional verankert. Bei jeder der neu angebotenen Fusionsformen kann die örtliche Identität und der eingeführte Name aller eingebrachten Sparkassen gewahrt bleiben. Die Sparkassenverwaltungsräte werden künftig vollständig in der Vertretungskörperschaft des Trägers gewählt (zum Beispiel bei Kreissparkassen im Kreistag).

Der Wahl wird eine Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten vorausgehen. Ferner wird für Verwaltungsräte festgelegt, dass sie sich regelmäßig fortbilden sollen. Letzteres scheint den Grünen auch unerlässlich in Anbetracht der komplexen Produkte, die inzwischen von Banken entwickelt und vertrieben werden und u.a. Auslöser der jetzigen Finanzkrise waren.
 
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