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Grüne sehen mit Sorge hohe
Abschreibungen bei der Sparkasse Oberhessen: Kreisvorstand berät
Änderungen im Sparkassengesetz
1.10.2008
Der Kreisvorstand der Grünen hat sich auf seiner
letzten Sitzung intensiv mit den Fragen befasst, die sich aus der
internationalen Währungskrise für die Sparkasse Oberhessen ergeben,
sowie mit den geplanten Änderungen im Sparkassengesetz.
Wie sich
aus dem Lagebericht der Sparkasse Oberhessen ergibt, wurde das Betriebsergebnis
in 2007 durch erhöhte Abschreibungen auf die Wertpapiereinlagen negativ
beeinflusst, weil durch die Unsicherheit an den Finanzmärkten erhebliche
Kursabschläge verkraftet werden mussten. Diese liegen nach Auffassung der
Grünen mit 11,6 Prozent jedoch deutlich über den Wert-Verlusten von
öffentlichen Anleihen und lassen sich nur durch Beteiligungen an Anleihen
mit schlechterem Rating erklären.
Wenn sich dies bei der Beratung
im Kreistag des Vogelsbergkreises bestätigen sollte, könnte sich nach
Meinung der Grünen in 2008 das ohnehin magere Ergebnis von 3,3 Prozent der
Eigenkapitalrendite der Sparkasse durch weiteren Abschreibungsbedarf bei den
Wertpapieren nochmals verschlechtern. Positiv bewerten die Grünen hingegen
die geplanten neuen Regelungen im Sparkassen-Gesetz, bewahren sie die
Sparkassen doch im öffentlichem Eigentum und verhindern den Einstieg
privater Investoren in die Sparkassen.
Damit werden die Sparkassen als
wichtige Säule neben den Privatbanken insbesondere für Privatkunden
und kleine und mittlere Unternehmen dauerhaft gesichert. Weiterhin werden neue
Formen der Zusammenarbeit von Sparkassen auf freiwilliger Basis geschaffen und
somit ein entscheidender Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der im
öffentlich Eigentum befindlichen Sparkassen gegenüber ihren
Konkurrenten geleistet.
Dabei kann jedes Institut seine Identität
und seinen Marktauftritt behalten. Hinzu kommt die Einrichtung eines
"Girokontos auf Guthabenbasis für alle" sowie die Ausweitung der Beratung
von Unternehmensgründern. Die Sparkassen werden nun demokratischer und
transparenter. Die Sparkassenverwaltungsräte werden zukünftig
vollständig (bisher nur teilweise) in den Parlamenten der Träger
gewählt. Ihre Rechte und Qualifikationsmöglichkeiten werden
erweitert. Statt Stammkapital können künftig
öffentlich-rechtlichen Trägeranteile gebildet werden. Im
Sparkassengesetz wird verankert, dass diese Trägeranteile
ausschließlich zum Zwecke der vollständigen oder teilweisen
Übertragung von Sparkassen auf öffentlich-rechtliche Träger
gebildet werden dürfen.
Das sind kommunale Träger, Sparkassen
mit Sitz in Hessen und die Helaba. Neu hinzu kommen als mögliche
Sparkassenträger kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts oder
auch eine Sparkassen-Holding. Die Übertragung öffentlichrechtlicher
Trägeranteile an private Banken ist ausgeschlossen. Der teilweise
Barausgleich bei Übertragung von Sparkassenanteilen von einem Träger
zu einem anderen entfällt. Anteile können somit weder
vollständig noch teilweise "verkauft" werden. Im Gegenzug für die
Übertragung von Anteilen erhält der Träger stille Einlagen oder
Beteiligungsrechte. Damit bleibt die Kommune an der Sparkasse beteiligt. Die
kommunale Verankerung der Sparkassen bleibt gewahrt. Bisher hatten die
Sparkassen die Möglichkeit über Fusionen und Zweckverbände
zusammenzuarbeiten.
Diese Möglichkeiten bleiben erhalten. Damit
sich die Sparkassen auf die veränderten Wettbewerbsbedingungen einstellen
können, werden zusätzlich drei neue Formen des Zusammenschlusses zur
Verfügung gestellt: - die Einbringung einer Sparkasse in eine andere
gegen eine stille Einlage - die Übertragung der Sparkasse mit
gemeinsamer Geschäftsfortführung - das Einbringen mehrerer
Sparkassen in eine Holding
Alle drei Modelle ermöglichen den
Zusammenschluss von Sparkassen zu zukunftsfähigen größeren
Einheiten. Gleichzeitig bleiben die Sparkassen regional verankert. Bei jeder
der neu angebotenen Fusionsformen kann die örtliche Identität und der
eingeführte Name aller eingebrachten Sparkassen gewahrt bleiben. Die
Sparkassenverwaltungsräte werden künftig vollständig in der
Vertretungskörperschaft des Trägers gewählt (zum Beispiel bei
Kreissparkassen im Kreistag).
Der Wahl wird eine Anhörung der
Kandidatinnen und Kandidaten vorausgehen. Ferner wird für
Verwaltungsräte festgelegt, dass sie sich regelmäßig fortbilden
sollen. Letzteres scheint den Grünen auch unerlässlich in Anbetracht
der komplexen Produkte, die inzwischen von Banken entwickelt und vertrieben
werden und u.a. Auslöser der jetzigen Finanzkrise waren. |
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