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Bildung darf nicht an den Kosten
für den Schulweg scheitern Einkommensschwache Familien sollen
Schulwegkosten erstattet bekommen
27.08.2010
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Vogelsberg
fordert, die Kosten für den Weg zur Schule als Leistung nach dem
Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) zu definieren, damit Bildung nicht an den Kosten
für den Schulweg scheitert. "Die fehlende Kostenübernahme für
die Schülerbeförderung im Anschluss an die Mittelstufe stellt
insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus
einkommensschwachen Familien eine hohe Hürde beim Erreichen des
bestmöglichen Bildungsabschlusses dar.
Dieser Missstand muss
dringend geändert werden. Wir unterstützen daher den Vorschlag
unserer Landtagsfraktion und fordern die örtlichen Landtagsabgeordneten
der anderen Fraktionen auf, diesem Antrag zuzustimmen", so die Sprecherin der
GRÜNEN, Eva Goldbach. DIE GRÜNEN sehen sich in ihrer Forderung durch
einen Beschluss des Sozialgerichts Marburg (S 5 AS 309/10 ER) vom 5. August
2010 bestärkt.
Das Gericht hat in einer Eilentscheidung
festgestellt, dass die Kosten einer Schülerin für den Weg zur Schule,
die mit ihrer Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II (SGB II) bezieht, zusätzlich zu den sonstigen
Leistungen in voller Höhe zu zahlen sind. "Das ist eine gute Nachricht
für alle einkommensschwachen Familien. Die Landesregierung sollte alle
zuständigen Stellen in Hessen und die Eltern umgehend über diesen
Beschluss informieren."
Aus Sicht der GRÜNEN dürfe eine
für die Teilhabe an unserer Gesellschaft so wichtige Frage jedoch nicht
allein durch Rechtsauslegung durch ein Gericht geklärt werden. "Hier
braucht es auch eine klare Entscheidung des Gesetzgebers und somit der Politik.
Wir fordern von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative, mit der
unmissverständlich klargestellt wird, dass die Kosten für den
Schulweg zu den Leistungen nach dem SGB II gehören. Mit diesem Weg
würde einkommensschwachen Familien geholfen und auch der Besuch einer
Schule im Anschluss an die Mittelstufe wäre bezogen auf die Fahrtkosten
nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängig.
Die auf Bundesebene
ohnehin anstehende Neuregelung der Regelsätze für Kinder und
Jugendliche sollte dazu genutzt werden", erläutert Eva Goldbach. "Es
wäre geradezu absurd, wenn auf Bundesebene über die Leistungen einer
möglichen Bildungs-Chipkarte debattiert wird, den Schülerinnen und
Schülern aus einkommensschwachen Familien der Besuch der gymnasialen
Oberstufe oder einer anderen Schule im Anschluss an die Mittelstufe aber
aufgrund der hohen Fahrtkosten verwehrt würde.
Der Zugang zu
möglichst hohen Bildungsabschlüssen verbessert die Chancen auf dem
Arbeitsmarkt und ist somit eine der wirksamsten Maßnahmen einer
präventiven Sozialpolitik." "Unser Vorschlag entspricht der aktuellen
Rechtsauffassung der Gerichte, bringt den betroffenen Familien Klarheit, ist
sofort umsetzbar und verursacht zumindest den Kommunen und dem Land keine
zusätzlichen Kosten. Wir hoffen daher sehr, dass auch die anderen
Fraktionen im Landtag unserem Antrag zustimmen können", so die Sprecherin
der Grünen Vogelsberg. |
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