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Bildung darf nicht an den Kosten für den Schulweg scheitern Einkommensschwache Familien sollen Schulwegkosten erstattet bekommen

27.08.2010

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Vogelsberg fordert, die Kosten für den Weg zur Schule als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) zu definieren, damit Bildung nicht an den Kosten für den Schulweg scheitert. "Die fehlende Kostenübernahme für die Schülerbeförderung im Anschluss an die Mittelstufe stellt insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien eine hohe Hürde beim Erreichen des bestmöglichen Bildungsabschlusses dar.

Dieser Missstand muss dringend geändert werden. Wir unterstützen daher den Vorschlag unserer Landtagsfraktion und fordern die örtlichen Landtagsabgeordneten der anderen Fraktionen auf, diesem Antrag zuzustimmen", so die Sprecherin der GRÜNEN, Eva Goldbach. DIE GRÜNEN sehen sich in ihrer Forderung durch einen Beschluss des Sozialgerichts Marburg (S 5 AS 309/10 ER) vom 5. August 2010 bestärkt.

Das Gericht hat in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Kosten einer Schülerin für den Weg zur Schule, die mit ihrer Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bezieht, zusätzlich zu den sonstigen Leistungen in voller Höhe zu zahlen sind. "Das ist eine gute Nachricht für alle einkommensschwachen Familien. Die Landesregierung sollte alle zuständigen Stellen in Hessen und die Eltern umgehend über diesen Beschluss informieren."

Aus Sicht der GRÜNEN dürfe eine für die Teilhabe an unserer Gesellschaft so wichtige Frage jedoch nicht allein durch Rechtsauslegung durch ein Gericht geklärt werden. "Hier braucht es auch eine klare Entscheidung des Gesetzgebers und somit der Politik. Wir fordern von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative, mit der unmissverständlich klargestellt wird, dass die Kosten für den Schulweg zu den Leistungen nach dem SGB II gehören. Mit diesem Weg würde einkommensschwachen Familien geholfen und auch der Besuch einer Schule im Anschluss an die Mittelstufe wäre bezogen auf die Fahrtkosten nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängig.

Die auf Bundesebene ohnehin anstehende Neuregelung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche sollte dazu genutzt werden", erläutert Eva Goldbach. "Es wäre geradezu absurd, wenn auf Bundesebene über die Leistungen einer möglichen Bildungs-Chipkarte debattiert wird, den Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien der Besuch der gymnasialen Oberstufe oder einer anderen Schule im Anschluss an die Mittelstufe aber aufgrund der hohen Fahrtkosten verwehrt würde.

Der Zugang zu möglichst hohen Bildungsabschlüssen verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und ist somit eine der wirksamsten Maßnahmen einer präventiven Sozialpolitik." "Unser Vorschlag entspricht der aktuellen Rechtsauffassung der Gerichte, bringt den betroffenen Familien Klarheit, ist sofort umsetzbar und verursacht zumindest den Kommunen und dem Land keine zusätzlichen Kosten. Wir hoffen daher sehr, dass auch die anderen Fraktionen im Landtag unserem Antrag zustimmen können", so die Sprecherin der Grünen Vogelsberg.
 
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