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Grüne halten die geplante
Sozialkomponente des ZAV für nicht ausreichend; sie unterstützen das
Austrittsbegehren der Kommunen
1.10.2009
Wenn der ZAV mit den Stimmen der CDU, SPD, FDP und FWG die
Gebührensatzung am 6. Oktober neu beschließt, wird sich für die
BürgerInnen im Vogelsbergkreis wenig ändern. Es handelt sich um den
Versuch des ZAV mit lediglich kosmetischen Korrekturen, den Widerstand gegen
das neue Gebührensystem aufzuweichen.
Denn die im Haushalt
gemeldeten Kinder auch über 18 Jahren werden weiter bei der Berechnung der
Müllgebühren berücksichtigt. Nur auf Antrag kann die
Mindestgebühr ab dem 3. Kind erlassen werden. Für Kinder unter 18
Jahren kann auf Antrag die Mindestgebühr auf 50 Prozent abgesenkt werden.
Die Grünen bemängeln, dass diese Regelung eine
Ungleichbehandlung der Familien mit sich bringt und die Regelungen nur
teilweise zu einer Entlastung der Haushalte führen werden. Außerdem
ist die Ermäßigung bzw. der Nachlass der Mindestgebühr nur auf
Antrag möglich; d.h. der ZAV hat es dann in der Hand nach
umfänglichen Prüfungen dem Antrag zuzustimmen oder nicht.
Ein
Rechtsanspruch ist damit nicht verbunden und der ZAV kann weiter vor sich
hinwurschteln, wie er dieses schon seit Jahren betreibt. Unverständnis
herrscht auch bei den Grünen darüber, dass die
BürgermeisterInnen allen voran Schotten, Alsfeld, Lauterbach und Romrod
offensichtlich von ihren Vertretern im ZAV nicht ausreichend informiert worden
sind bzw. diese sich nicht von diesen haben ausreichend informieren
lassen.
In einer so wichtigen Sache dürfen sich die
Verantwortlichen in den Kommunen nicht hinter ihren Vertretern im ZAV
verstecken. Die jahrelang angehäuften Defizite waren bekannt und nur die
Grünen haben diese zum Anlass genommen, im Verband auf Reformen zu
drängen. Die Konsequenzen sind, dass nun zahlreiche Kommunen prüfen,
wie sie dem unsozialen Gebührenwerk des ZAV durch Austritt entkommen
können.
Insofern zeigen sich nun deutlich Auflösungstendenzen
im ZAV, die von den Grünen schon länger prophezeit wurden. Es
wäre auch sinnvoll, durch gezielte Nachfragen und Anträge der
BürgerInnen in den Gemeinden dafür zu sorgen, dass sich deren
Vertreter im ZAV nicht mehr hinter anonymen Mehrheiten verstecken können
und gezwungen werden, gegen die nicht ausreichenden
Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppen CDU/FWG/FDP/SPD zu stimmen und
andere Regelungen zu fordern. Die Grünen gehen davon aus, dass die nun
angekündigte Korrektur schon längst Makulatur ist und durch eine
grundlegende Reform der Müllentsorgung im Vogelsbergkreis abgelöst
werden muss.
Denn das neue Gebührenmodell ist in seiner
Grundstruktur weder sozial ausgewogen noch ökologisch ausgerichtet. Es
fehlt der Anreiz zur Müllvermeidung und Mülltrennung. Der Wegfall der
Biotonne in den Städten führt zwangsläufig zu einer Zunahme des
Hausmülls, der zudem teuer entsorgt werden muss. Und der Ansatz des
wöchentlichen Prokopfverbrauchs ist mit 20 Litern für den
ländlichen Raum deutlich zu hoch angesetzt. Hier wurde nach Auffassung der
Grünen zu kurz gedacht, Korrekturen sind zwingend erforderlich. |
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