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Grüne halten die geplante Sozialkomponente des ZAV für nicht ausreichend; sie unterstützen das Austrittsbegehren der Kommunen

1.10.2009

Wenn der ZAV mit den Stimmen der CDU, SPD, FDP und FWG die Gebührensatzung am 6. Oktober neu beschließt, wird sich für die BürgerInnen im Vogelsbergkreis wenig ändern. Es handelt sich um den Versuch des ZAV mit lediglich kosmetischen Korrekturen, den Widerstand gegen das neue Gebührensystem aufzuweichen.

Denn die im Haushalt gemeldeten Kinder auch über 18 Jahren werden weiter bei der Berechnung der Müllgebühren berücksichtigt. Nur auf Antrag kann die Mindestgebühr ab dem 3. Kind erlassen werden. Für Kinder unter 18 Jahren kann auf Antrag die Mindestgebühr auf 50 Prozent abgesenkt werden.

Die Grünen bemängeln, dass diese Regelung eine Ungleichbehandlung der Familien mit sich bringt und die Regelungen nur teilweise zu einer Entlastung der Haushalte führen werden. Außerdem ist die Ermäßigung bzw. der Nachlass der Mindestgebühr nur auf Antrag möglich; d.h. der ZAV hat es dann in der Hand nach umfänglichen Prüfungen dem Antrag zuzustimmen oder nicht.

Ein Rechtsanspruch ist damit nicht verbunden und der ZAV kann weiter vor sich hinwurschteln, wie er dieses schon seit Jahren betreibt. Unverständnis herrscht auch bei den Grünen darüber, dass die BürgermeisterInnen allen voran Schotten, Alsfeld, Lauterbach und Romrod offensichtlich von ihren Vertretern im ZAV nicht ausreichend informiert worden sind bzw. diese sich nicht von diesen haben ausreichend informieren lassen.

In einer so wichtigen Sache dürfen sich die Verantwortlichen in den Kommunen nicht hinter ihren Vertretern im ZAV verstecken. Die jahrelang angehäuften Defizite waren bekannt und nur die Grünen haben diese zum Anlass genommen, im Verband auf Reformen zu drängen. Die Konsequenzen sind, dass nun zahlreiche Kommunen prüfen, wie sie dem unsozialen Gebührenwerk des ZAV durch Austritt entkommen können.

Insofern zeigen sich nun deutlich Auflösungstendenzen im ZAV, die von den Grünen schon länger prophezeit wurden. Es wäre auch sinnvoll, durch gezielte Nachfragen und Anträge der BürgerInnen in den Gemeinden dafür zu sorgen, dass sich deren Vertreter im ZAV nicht mehr hinter anonymen Mehrheiten verstecken können und gezwungen werden, gegen die nicht ausreichenden Änderungsvorschläge der Arbeitsgruppen CDU/FWG/FDP/SPD zu stimmen und andere Regelungen zu fordern. Die Grünen gehen davon aus, dass die nun angekündigte Korrektur schon längst Makulatur ist und durch eine grundlegende Reform der Müllentsorgung im Vogelsbergkreis abgelöst werden muss.

Denn das neue Gebührenmodell ist in seiner Grundstruktur weder sozial ausgewogen noch ökologisch ausgerichtet. Es fehlt der Anreiz zur Müllvermeidung und Mülltrennung. Der Wegfall der Biotonne in den Städten führt zwangsläufig zu einer Zunahme des Hausmülls, der zudem teuer entsorgt werden muss. Und der Ansatz des wöchentlichen Prokopfverbrauchs ist mit 20 Litern für den ländlichen Raum deutlich zu hoch angesetzt. Hier wurde nach Auffassung der Grünen zu kurz gedacht, Korrekturen sind zwingend erforderlich.
 
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