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Grüne sehen wegen der
ZAV-Sitzung in den Ferien erheblichen Klärungsbedarf Die
Abnahmeverpflichtung verstößt gegen die Müllvermeidung
20.07.2009
Nachdem entgegen dem Antrag der Grünen nun doch die
entscheidende ZAV-Verbandsversammlung am 23. Juli in Maar statt finden soll,
stellen sich für die Grünen zahlreiche Fragen, die vom Vorstand
beantwortet werden sollten:
a) Die erste für den 7. Juli geplante
ZAV-Sitzung wurde zunächst auf den 22. Juli verlegt.
Nun erfolgte
ohne nähere Begründung eine weitere Terminverschiebung (vom 22.7 auf
den 23.7). Da die Ladung zur Vollversammlung nun definitiv in den Ferien statt
finden wird (siehe Ankündigung von BM Ackermann (SPD)), kann
unmöglich davon ausgegangen werden, dass alle ZAV-Vertreter erreicht
werden und den Termin wahr nehmen können. Der Vorsitzende der
ZAV-Verbandsversammlung hat gegenüber dem ZAV-Vorstand die Interessen des
Parlamentes zu wahren. Dieses ist eindeutig nicht erfolgt.
b) Eine
Begründung des neuen ZAV-Termins mit angeblichen - den Parlamentariern bis
heute nicht bekannten - finanziellen Nachteilen, die dem ZAV entstehen
würden, ist eine glatte Erpressung der ZAV-Verbandsversammlung durch den
Vorstand. Der Vorstand hat es offenbar zu mehreren Zielterminen nicht
hinbekommen, eine abstimmungsfähige und mehrheitsfähige Vorlage zu
erstellen. Hier wäre ein Eingeständnis des Versagens bzw. ein
Rücktritt des gesamten Vorstandes angesagt.
c) Die vertragliche
Verpflichtung zu bestimmten Abnahmemengen verstößt gegen das
gesetzliche Reduzierungs- bzw. Vermeidungsgebot von Müll. Da die
vorliegende Gebührenordnung vorsieht, dass die BürgerInnen des
Vogelsbergkreises mindestens 50% der Müllabfuhren nutzen müssen, auch
wenn der Bedarf durch die übergroßen Mülltonnen gar nicht
vorhanden ist, verstärkt sich der Eindruck, dass Müllvermeidung beim
ZAV kein Thema mehr ist. Vielmehr werden die BürgerInnen schamlos zur
Kasse gebeten.
d) Darüber hinaus ist die Frage zu stellen, ob ein
Vertrag, der offensichtlich vom Vorstand bereits ohne Zustimmung der
ZAV-Verbandsversammlung mit den Entsorgern abgeschlossen worden ist, ohne
gültige Satzung überhaupt rechtlich haltbar ist und nicht die
Ausschreibung in Gänze aufgehoben werden muss.
Nach Meinung der
Grünen wäre zu prüfen, ob - die Kommunalaufsicht nicht dringend
einschreiten muss, um dem Vorgehen des Vorstandes einen Riegel vorzuschieben -
ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet werden muss, um die ungeheuerlichen
Vorgänge um die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen zu
durchleuchten - der Vorstand nicht komplett zurücktreten sollte und der
Geschäftsführer entlassen werden muss. |
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