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Grüne sehen wegen der ZAV-Sitzung in den Ferien erheblichen Klärungsbedarf Die Abnahmeverpflichtung verstößt gegen die Müllvermeidung

20.07.2009

Nachdem entgegen dem Antrag der Grünen nun doch die entscheidende ZAV-Verbandsversammlung am 23. Juli in Maar statt finden soll, stellen sich für die Grünen zahlreiche Fragen, die vom Vorstand beantwortet werden sollten:

a) Die erste für den 7. Juli geplante ZAV-Sitzung wurde zunächst auf den 22. Juli verlegt.

Nun erfolgte ohne nähere Begründung eine weitere Terminverschiebung (vom 22.7 auf den 23.7). Da die Ladung zur Vollversammlung nun definitiv in den Ferien statt finden wird (siehe Ankündigung von BM Ackermann (SPD)), kann unmöglich davon ausgegangen werden, dass alle ZAV-Vertreter erreicht werden und den Termin wahr nehmen können. Der Vorsitzende der ZAV-Verbandsversammlung hat gegenüber dem ZAV-Vorstand die Interessen des Parlamentes zu wahren. Dieses ist eindeutig nicht erfolgt.

b) Eine Begründung des neuen ZAV-Termins mit angeblichen - den Parlamentariern bis heute nicht bekannten - finanziellen Nachteilen, die dem ZAV entstehen würden, ist eine glatte Erpressung der ZAV-Verbandsversammlung durch den Vorstand. Der Vorstand hat es offenbar zu mehreren Zielterminen nicht hinbekommen, eine abstimmungsfähige und mehrheitsfähige Vorlage zu erstellen. Hier wäre ein Eingeständnis des Versagens bzw. ein Rücktritt des gesamten Vorstandes angesagt.

c) Die vertragliche Verpflichtung zu bestimmten Abnahmemengen verstößt gegen das gesetzliche Reduzierungs- bzw. Vermeidungsgebot von Müll. Da die vorliegende Gebührenordnung vorsieht, dass die BürgerInnen des Vogelsbergkreises mindestens 50% der Müllabfuhren nutzen müssen, auch wenn der Bedarf durch die übergroßen Mülltonnen gar nicht vorhanden ist, verstärkt sich der Eindruck, dass Müllvermeidung beim ZAV kein Thema mehr ist. Vielmehr werden die BürgerInnen schamlos zur Kasse gebeten.

d) Darüber hinaus ist die Frage zu stellen, ob ein Vertrag, der offensichtlich vom Vorstand bereits ohne Zustimmung der ZAV-Verbandsversammlung mit den Entsorgern abgeschlossen worden ist, ohne gültige Satzung überhaupt rechtlich haltbar ist und nicht die Ausschreibung in Gänze aufgehoben werden muss.

Nach Meinung der Grünen wäre zu prüfen, ob - die Kommunalaufsicht nicht dringend einschreiten muss, um dem Vorgehen des Vorstandes einen Riegel vorzuschieben - ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet werden muss, um die ungeheuerlichen Vorgänge um die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen zu durchleuchten - der Vorstand nicht komplett zurücktreten sollte und der Geschäftsführer entlassen werden muss.
 
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